Die häufigsten Fehler von Online-Apotheken beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland

Der Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) gehört inzwischen zum festen Geschäftsmodell vieler Versandapotheken. Obwohl diese Produkte rechtlich als Lebensmittel gelten, werden sie im Apothekenumfeld häufig mit medizinischen Erwartungen verbunden.

Gerade diese besondere Vertrauensstellung führt dazu, dass Online-Apotheken bei der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln einem erhöhten rechtlichen Prüfmaßstab unterliegen.

In der Praxis zeigen behördliche Kontrollen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen immer wieder dieselben Fehlerquellen.


1. Verwechslung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Arzneimitteln

❌ Typischer Fehler

Nahrungsergänzungsmittel werden sprachlich oder optisch wie Medikamente dargestellt, z. B.:

  • medizinische Produktnamen
  • Tablettenoptik mit Arzneimittelcharakter
  • Platzierung direkt neben Psychopharmaka
  • Aussagen wie „therapeutisch wirksam“

⚖️ Problem

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und dürfen nicht den Eindruck erwecken, Krankheiten zu behandeln.

➡ Verstoß gegen:

  • Lebensmittelrecht
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  • Wettbewerbsrecht (UWG)

2. Unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims)

❌ Häufige Beispiele

  • „hilft bei Depressionen“
  • „wirksam bei Angststörungen“
  • „verbessert ADHS“
  • „stärkt die Psyche“

⚖️ Rechtliche Lage

Nach der EU-Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) sind ausschließlich zugelassene Aussagen erlaubt.

Psychische Erkrankungen dürfen niemals erwähnt werden.

➡ Einer der häufigsten Abmahngründe.


3. Verwendung nicht genehmigter oder verfälschter Health Claims

❌ Fehler

  • freie Umschreibungen zugelassener Aussagen
  • sinngemäße, aber nicht genehmigte Formulierungen
  • Kombination mehrerer Claims zu neuen Wirkversprechen

Beispiel unzulässig:

„Vitamin B-Komplex verbessert Konzentration und Leistungsfähigkeit bei Stress.“

Auch wenn einzelne Nährstoffe zugelassen sind – die Gesamtformulierung ist rechtlich unzulässig.


4. Irreführende Aussagen zur psychischen Gesundheit

Gerade im Bereich Psyche besteht ein besonders hohes Abmahnrisiko.

❌ Unzulässig sind u. a.:

  • Bezug auf Stress, Burnout, Depression, Angst
  • Aussagen zur emotionalen Stabilisierung
  • Versprechen mentaler Leistungssteigerung bei Erkrankungen

➡ Psychische Erkrankungen gelten rechtlich als Krankheiten und dürfen nicht mit Lebensmitteln beworben werden.


5. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtkennzeichnung

Typische Mängel:

  • fehlender Hinweis „Nahrungsergänzungsmittel“
  • unvollständige Zutatenliste
  • fehlende Verzehrempfehlung
  • fehlender Warnhinweis
  • keine Angabe der Tagesdosis
  • fehlende LMIV-Pflichtangaben im Online-Shop

Diese Angaben müssen vor Abschluss des Kaufvertrags sichtbar sein.


6. Fehlende Anzeige beim BVL

Ein besonders schwerwiegender Fehler:

❌ Das Nahrungsergänzungsmittel wurde nicht beim
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt.

➡ Ohne Anzeige gilt das Produkt als nicht verkehrsfähig.

Dies kann zu:

  • sofortigem Vertriebsverbot
  • Rückruf
  • Bußgeld führen.

7. Werbung mit ärztlicher oder pharmazeutischer Empfehlung

❌ Unzulässig:

  • „von Ärzten empfohlen“
  • „apothekergeprüft“
  • „klinisch bestätigt“

Sofern keine rechtlich belastbaren Nachweise existieren, gelten diese Aussagen als irreführend.

Selbst mit Studien sind solche Aussagen bei Lebensmitteln meist unzulässig.


8. Emotionale Angst- und Hoffnungskommunikation

Online-Apotheken greifen teils auf Marketingstrategien zurück, die im Lebensmittelrecht verboten sind:

  • Angst vor Krankheiten
  • Suggestion von Mangelzuständen
  • Druck durch „gesundheitliche Risiken“

Beispiele:

  • „Ohne dieses Präparat drohen Defizite“
  • „Unentbehrlich für Ihre Gesundheit“

➡ Klare Verstöße gegen das Irreführungsverbot.


9. Fehlende Abgrenzung zwischen Information und Beratung

Ein häufiger Fehler ist die Formulierung individueller Empfehlungen:

  • Dosierungsvorschläge ohne medizinische Grundlage
  • altersbezogene Therapiehinweise
  • Verwendung medizinischer Sprache

Online-Apotheken dürfen informieren, aber nicht diagnostizieren oder therapieren.


10. Unzulässige Platzierung im Online-Shop

Problematisch ist u. a.:

  • gemeinsame Kategorie mit Arzneimitteln
  • Darstellung im „Therapie-Kontext“
  • Verwendung medizinischer Icons (z. B. Gehirn, Herz als Therapiehinweis)

Dies kann als indirekte Arzneimittelwerbung gewertet werden.


11. Unzureichende rechtliche Prüfung externer Inhalte

Viele Apotheken übernehmen:

  • Herstellertexte
  • internationale Werbeaussagen
  • englische Claims

ohne Prüfung nach deutschem und EU-Recht.

➡ Verantwortung trägt jedoch die Apotheke selbst als Inverkehrbringer.


12. Fehlende regelmäßige Rechtsaktualisierung

Health-Claims-Listen werden aktualisiert.

Fehler entstehen durch:

  • veraltete Claims
  • zwischenzeitlich gestrichene Aussagen
  • neue behördliche Auslegung

Online-Apotheken müssen ihre Inhalte regelmäßig überprüfen.


13. Unterschätzung der Kontrollintensität

Viele Betreiber gehen davon aus, dass Nahrungsergänzungsmittel „unkritisch“ seien.

Tatsächlich gehören sie zu den am häufigsten kontrollierten Produktgruppen im E-Commerce-Bereich.

Kontrollen erfolgen durch:

  • Lebensmittelüberwachung
  • Wettbewerbsverbände
  • Mitbewerber
  • Verbraucherbeschwerden

14. Medizinische Konsequenzen

Aus medizinischer Sicht führen diese Fehler zu:

  • falschen Erwartungen bei Patienten
  • Verzögerung notwendiger Therapie
  • Überdosierungen
  • Vertrauensverlust in das Apothekenwesen

Zusammenfassung der häufigsten Fehler

BereichTypischer Fehler
Rechtfehlende BVL-Anzeige
Werbungunzulässige Health Claims
MedizinKrankheitsbezug
DarstellungArzneimittelähnliche Präsentation
Kennzeichnungunvollständig
Ethikemotionale Verkaufsargumente

Fazit

Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln durch Online-Apotheken ist rechtlich erlaubt –
aber nur unter strikter Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben.

Die häufigsten Fehler entstehen dort, wo:

  • Marketing medizinische Sprache übernimmt
  • Vertrauen der Kunden wirtschaftlich genutzt wird
  • Nahrungsergänzungsmittel wie Medikamente erscheinen

Eine klare Trennung zwischen Lebensmittelkommunikation und Arzneimittelvertrieb ist daher unerlässlich.

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